Einführung der elektronischen Zeiterfassung in Österreich

In Österreich wurde die Zeiterfassung bereits seit langem gesetzlich vorgeschrieben, um die arbeitsrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen. Die Art und Weise, wie diese Zeiterfassung erfolgt, war jedoch lange Zeit den Arbeitgebern überlassen. Viele Unternehmen setzten auf manuelle Systeme, wie Stundenzettel oder einfache Tabellenkalkulationen. Mit den steigenden Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit, haben sich jedoch elektronische Systeme zur Zeiterfassung zunehmend durchgesetzt.

Wann wurde die elektronische Zeiterfassung in Österreich zur Pflicht?

Obwohl die manuelle Zeiterfassung der Arbeitszeit nach wie vor zulässig ist, gibt es seit 2014 eine klare Tendenz zur Förderung der elektronischen Zeiterfassung. Mit der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wurde die Digitalisierung im Bereich der Arbeitszeitkontrolle weiter vorangetrieben. Dabei spielt die elektronische Zeiterfassung eine entscheidende Rolle, um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten sowie Pausenregelungen besser überwachen zu können.

Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EUGH vom 15.05.2019-C 55/18

Änderungen 2025: Verschärfte Anforderungen an die Zeiterfassung

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

Im Jahr 2025 steht jedoch eine bedeutende Änderung an. Die Europäische Union hat beschlossen, strengere Richtlinien für die Arbeitszeiterfassung einzuführen, um Arbeitnehmerrechte europaweit besser zu schützen. Diese Entscheidung geht auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 zurück, in dem festgestellt wurde, dass Unternehmen verpflichtet sind, ein System einzurichten, das die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau und verlässlich erfasst.

In Österreich bedeutet dies, dass bis 2025 viele Unternehmen auf elektronische Systeme umsteigen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

  • Pflicht zur lückenlosen Zeiterfassung: Arbeitgeber müssen ab 2025 sicherstellen, dass die Arbeitszeiten ihrer Angestellten vollständig und genau erfasst werden. Dies schließt sowohl Überstunden als auch Pausen mit ein.  
  • Verstärkte Kontrollen: Es ist zu erwarten, dass die Arbeitsinspektorate verstärkt darauf achten werden, ob die neuen Regelungen eingehalten werden. Unternehmen müssen daher in der Lage sein, jederzeit detaillierte Arbeitszeitprotokolle vorweisen zu können. 
  • Schutz der Arbeitnehmerrechte: Ein Hauptziel dieser neuen Regelung ist der Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer. Die lückenlose Zeiterfassung soll sicherstellen, dass Überstunden nicht zu einem gesundheitlichen Risiko werden und dass Ruhezeiten eingehalten werden. 
  • Digitalisierungsvorschriften: Viele manuelle Systeme werden durch die neuen Vorschriften unzureichend, da sie keine automatisierte, fehlerfreie Erfassung garantieren können. Elektronische Systeme, die diese Anforderungen erfüllen, werden daher bevorzugt.

Vorteile der elektronischen Zeiterfassung

Die elektronische Zeiterfassung bietet nicht nur Vorteile für die Arbeitgeber, sondern auch für die Arbeitnehmer. Sie schafft Transparenz, indem sie eine klare Dokumentation der geleisteten Arbeitszeiten ermöglicht. Gleichzeitig kann sie Missbrauch verhindern, indem sie Überstunden automatisch aufzeichnet und sicherstellt, dass gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten eingehalten werden.

  • Automatisierung: Zeitaufwändige manuelle Eintragungen entfallen, da elektronische Systeme automatisch Zeiten erfassen und Berichte generieren können.
  • Fehlervermeidung: Die Gefahr von Fehlberechnungen oder Manipulationen wird minimiert.
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Arbeitgeber können sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und vermeiden so potenzielle Strafen.

Fazit

Die elektronische Zeiterfassung wird in Österreich ab 2025 für viele Unternehmen zur neuen Realität. Dies liegt nicht nur an den strengeren Vorgaben der EU, sondern auch an den praktischen Vorteilen, die digitale Lösungen mit sich bringen. Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen und auf geeignete Systeme umsteigen, um sowohl den gesetzlichen Pflichten nachzukommen als auch von der Effizienz zu profitieren.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu klären und Sie zu unterstützen.
Tel.: +43 501013 | Mail: support@consens.at | Support-Bereich

Information - Einführung der elektronischen Zeiterfassung in Österreich

Die Einführung der elektronischen Zeiterfassung in Österreich

Zentrale Tirol

Ambachweg 1,
6421 Rietz, Austria
Tel.: +43 501013
Mail: support@consens.at

Filiale München

Elsenheimerstraße 59,
D-80687 München
Tel.: +49 89 21547088‬
Mail: support@consens.at

Kontakt-Anfrage

Wir helfen Ihnen gerne bei allen offenen Fragen weiter.
Oder wünschen Sie einen Termin für eine Online-Präsentation,
wo wir alle offenen Fragen beantworten sowie Funktionen zu unseren Produkten erklären.